§ 175: Wenn ein Mann mit einem Mann…

Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Ulm im Nationalsozialismus und nach 1945

Der berüchtigte § 175 StGB existierte vom Inkrafttreten des deutschen Strafgesetzbuchs 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe, auch Lesben und Bisexuelle wurden drangsaliert und traumatisiert.
In der NS-Zeit wurden auf der Grundlage des 1935 nochmals verschärften Strafrechtsparagraphen 175 etwa 10 000 schwule Männer als „Gemeinschaftsfremde“ und „Entartete“ ermordet. Auch im Nachkriegsdeutschland ging die strafrechtliche Verfolgung weiter. Die Verfolgung von Homosexuellen in Ulm ist bislang ein weißer Fleck der Stadtgeschichte.