Administrativjustiz

Strafrecht und Strafvollzug

von

In den Gefängnissen, Arbeits- und Zwangserziehungsanstalten saß zu C. A. Looslis Zeiten nur gerade ein Drittel gerichtlich Verurteilter. Zwei Drittel der Internierten waren ‚administrativ Enthaltene‘ – nichtkriminelle Schwierige, Auffällige und Unbequeme –, die ohne Urteil nach Gutdünken der Behörden ‚versorgt‘ wurden, manchmal lebenslänglich. Diese Internierten hatten mit ihrer Arbeit mitzuhelfen, die Anstalten kostengünstig zu betreiben – Loosli nannte sie deshalb ‚Staatssklaven‘. Das so perfide wie rechtsstaatlich indiskutable Versorgungssystem funktionierte als Klassenjustiz und traf neben Alkoholikern, ‚Familienvernachlässigern‘ und Nichtsesshaften häufig auch Arbeitslose, die man als ‚Arbeitsscheue‘ denunzierte. Diese ‚Administrativjustiz‘ ist die Kehrseite der damaligen Geranienschweiz und bis heute kaum erforscht: ein eigentliches sozialgeschichtliches Tabu.
Looslis Kampf gegen die ‚Administrativjustiz‘ steht im Zentrum dieses Buches. Mit Aufsätzen, Artikeln und Briefen wird er daneben aber als versierter und unbeugsamer Anwalt des Volkes vorgestellt: Er mischte sich ein bei Justiz-, Strafrechts- und Strafvollzugsreformen, er denunzierte behördliche Willkür vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts, und er wies immer wieder das Unrecht nach, welches das damals herrschende Rechtssystem für die Unbemittelten, Armen und Wehrlosen bedeutete.

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