BVL-Reporte

Bundesweiter Überwachungsplan 2009

Der Bericht fasst die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) zusammen. Einmal jährlich wird mit dem BÜp die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften festgelegt. Um Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu kontrollieren, werden je 1000 Einwohner eine bestimmte Zahl an Produktproben genommen und untersucht. Der gemeinsame Bericht von Bund und Ländern ist eine Veröffentlichung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.