Das Christentum der Berner Universität

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Kürzlich machte die tapfere Rede des Zürcher Synodalpräsidenten Dr. Wolff die Runde durch die Schweizer Presse. Dankbaren Interesses nahm man aus ihr zur Kenntnis, daß die „Kirche“ dem „Staate“ etwas zu sagen habe inbezug auf das Grundanliegen unserer Existenz: das Recht.
Inzwischen ist es angebracht, die Öffentlichkeit ein wenig darüber aufzuklären, was für ein eigentümliches Wesen die gemeinte „Kirche“ sein muss, sofern akademische Theologie ihr Spiegel ist.
Die folgenden beiden Glossen wollen erproben, ob die gemeinten Herren geneigt sind, ein bestehendes öffentliches Problem anzuerkennen.
Zur zweiten Glosse, die im August dieses Jahres im „Demokrat“ des Herrn Nationalrat Dr. Sonderegger abgedruckt war, schreibt mir ein namhafter schweizerischer Theologe:
„Ich stimme Ihnen vollkommen bei und bedaure nur, dass der Artikel nicht in einer verbreiteteren führenden Tageszeitung erschienen ist. Die gekrönten Herren vom Theologenfach rühren einander nur mit Sammethandschuhen an und machen voreinander Bücklinge in den Rezensionen der Volksblätter, dass ihnen der Buckel kracht. Das Volk darf nicht aufgeklärt werden über die wahre Stellung der Herren Professoren zum Christentum; es könnte sonst eines Tages die ganze Institution der Fakultäten bachab schicken und die Besoldungen kassieren.“
Wie gesagt: Man lässt sich von der „Kirche“ gerne ihr Interesse am „Recht“ der Eidgenossen versichern; — auf einem anderen Blatte steht die Frage, was die „Kirche“ in Ansehung des sozialen Unrechts weiterhin zu leisten gedenkt. Zur Dokumentierung der letzteren Frage gibt der Anhang einen Schnappschuss.