Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bei Unternehmensübertragungen

Die Erbschaftsteuerreform zum 1. Juli 2016

von

Nach langem Ringen wurde im Streit um die Erbschaftsteuerreform eine Einigung erzielt. Die Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. Juli in Kraft; damit erhalten eigentümer- und familiengeführte Betriebe sowie ihre Nachfolger nun endlich wieder Rechtssicherheit. Allerdings wird das Gesetz Herausforderungen mit sich bringen und den Mittelstand unter dem Strich insgesamt auf jeden Fall steuerlich stärker belasten. 

Die Broschüre gibt einen Überblick über die vielfältigen Neuregelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Hierbei stehen die Übertragungen von Betriebsvermögen im Vordergrund. Durch Grafiken und Beispiele wird ein praktischer Bezug hergestellt. Das bisherige Verschonungskonzept für unentgeltlich übertragbares Betriebsvermögen wurde im Grundsatz beibehalten. In Zukunft wird aber lediglich noch das begünstigte Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont. Die Abgrenzung zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen wird damit zukünftig elementar. Zudem werden neue Regelungen und Begriffe eingeführt: Verschonungsbedarfsprüfung, Abschmelzung des Verschonungsabschlages, Vorababschlag für Familienunternehmen oder die Stundung.