Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen – Niemieckie księgi stanu cywilnego w Polsce 1898-1945

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Die in Polen verbliebenen deutschen Personenstandsbücher sind erstmals in einem Gesamtverzeichnis nachgewiesen, unter Angabe des heute zuständigen Standesamts und seiner Anschrift. Die Einführung erläutert die Verzeichnisse, beschreibt – mit Mustern – die polnischen Urkunden und gibt Hinweise auf deren Verwendbarkeit in Deutschland. Standesbeamte, die für die Beurkundung von Personenstandsfällen, in Renten- oder Erbangelegenheiten von Vertriebenen und Spätaussiedlern Urkunden benötigen, können jetzt feststellen, wohin sie sich gegebenenfalls wenden müssen.