Deutsches Bergwörterbuch

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Für Alles, was zum Bergbau gehört und sich darauf bezieht, hat der Bergmann eigene Bezeichnungen gewählt, Bezeichnungen, welche der Sprache des gewöhnlichen Lebens entweder gänzlich fremd sind oder im Bergbau eine andere Bedeutung als in der täglichen Sprache haben. Die Berggesetzgebung hat die technischen Ausdrücke des Bergbaues beibehalten, ausserdem aber auch für die dem Bergbau eigentümlichen Rechtsverhältnisse noch besondere Rechtswörter geschaffen, welche das gemeine Recht nicht kennt.
In der vorliegenden Arbeit sollten nach dem ursprünglichen Plan nur die bergrechtlichen Ausdrücke zusammengestellt werden mit Angabe der Quellen und mit Belegen. Da sich jedoch bei der innigen Verbindung zwischen Bergbau und Bergrecht nicht ohne bergmännisch technische Ausdrücke zu gebrauchen Definitionen bergrechtlicher Ausdrücke geben lassen, wurde die Sammlung auf die bergtechnischen Ausdrücke mit ausgedehnt und der ursprüngliche Plan dahin erweitert, ein möglichst vollständiges Bild der reichen Bergmanns- und Bergrechtssprache zu geben.