Die Fraktiongeschäftsordnungen der Landtagsfraktionen als parlamentsrechtliche Subebene – Eine vergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung Niedersachsens.

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Fraktionen sind die maßgebenden Faktoren der parlamentarischen Meinungs- und Willensbildung. Gleichwohl ist ihr Binnenrecht weithin terra incognita. Bis heute sind die Geschäftsordnungen der Landtagsfraktionen nicht eingehend untersucht bzw. miteinander verglichen worden. Mit der vorliegenden Arbeit ist diese Lücke nun geschlossen worden. Dem Autor geht es vor allem darum, die Geschäftsordnungen der Landtagsfraktionen aller Bundesländer erstmalig und vergleichend darzustellen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist dabei das Binnenrecht der niedersächsischen Landtagsfraktion. Die Untersuchung bringt Licht in das Dunkel der Landtagsfraktiongeschäftsordnungen. Herausgearbeitet werden dazu unter anderem auch die Bedeutung und Funktion sowie offene Probleme der Fraktionsgeschäftsordnungen wie z.B. das Problem der parlamentarische Hierarchisierung.