Geld, Macht & Show: der katholische Reliquienwahnsinn

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Bereits in der frühen Kirche entwickelte sich eine besondere Verehrung der Märtyrer. Der erste biblische Beleg für Vorläufer von Reliquien findet sich in der Apostelgeschichte, wo die Gläubigen dem heiligen Paulus Tücher wegnahmen und diese dann auf die Kranken legten, die geheilt wurden. Mit der Annahme der Unvergänglichkeit des heiligen Leibes Christi entwickelte sich der Glaube an die besondere Kraft der Überreste auch der heiligen Märtyrer. Das Wort Martýrion bedeutet in den Schriften der Väter auch den Ort, wo die Reliquien eines Märtyrers aufbewahrt werden. Lange Zeit wurde der aus der Urkirche herrührende Brauch gepflegt, über den Gräbern von heiligen Märtyrern Kirchen zu errichten. Im Mittelalter ging man in der lateinischen Kirche dazu über, unter oder in den Altar Reliquien einzubetten. Die Ostkirchen setzen, ihrer Tradition folgend, Reliquien in die Mauern ihrer Kirchen. Mit dieser Praxis soll der innere Zusammenhang zwischen der „Gemeinschaft der Heiligen“ und der irdischen Kirche versinnbildlicht werden. Obwohl bereits eine vom 26. Februar 386 datierte Regelung im Codex Theodosianus den Verkauf von Märtyrergebeinen untersagte, wurden Reliquien in den folgenden Jahrhunderten gleichwohl gehandelt. Auch ein im Jahr 1215 vom vierten Laterankonzil ins kanonische Recht eingebrachter Passus, altehrwürdige Stücke weder aus ihren Behältnissen zu nehmen noch sie zum Verkauf zu stellen, konnte den Reliquienhandel nicht unterbinden. Das kanonische Recht verbietet Katholiken den Handel mit Reliquien. Katholiken dürfen solche Objekte zwar erwerben, sie besitzen und verehren, aber nicht weiterverkaufen. Zulässig sind lediglich das Verschenken von Reliquien an andere Gläubige und die Rückgabe an die Kirche. Hinter Schenkungen konnte man zu offensichtliche Geschäfte gut verbergen – heute nennt man sowas Wahlkampf- oder Parteispenden!