Genealogisches Handbuch des Adels. Enthaltend Fürstliche, Gräfliche, Freiherrliche, Adelige Häuser und Adelslexikon

Weg-Z

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Das Adelslexikon erschließt die unübersehbar gewordene genealogische Literatur des Adels deutscher Lande und enthält alle Familien, die den Aufnahmebedingungen entsprechen (mit Ausnahme der schon vor 1800 erloschenen Geschlechter) und deren Genealogie und Personalbestand in irgendeiner Veröffentlichung bereits erschienen oder für ein Erscheinen im Genealogischen Handbuch des Adels vorgesehen sind. Dabei wurde besonderer Wert auf die Erfassung derjenigen seit 1850 geadelten Familien gelegt, die in der Literatur bisher nicht nachgewiesen waren.
Jede Familie ist möglichst mit folgenden Angaben aufgeführt: Konfession; Heimat; erstes urkundliches Auftreten (mit Nachweisen); Stammvater, mit dem die sichere Stammreihe beginnt; Diplomverleihungen und -empfänger; Geschlechtsverband; Wappenbeschreibung (u. U. Abbildung des Stammwappens); Literaturhinweise. Letztere enthalten auch entlegene Veröffentlichungen sowie in kleinen Auflagen erschienene Familiengeschichten.
Die Einführung des Werkes bringt eine Geschichte und Würdigung der Vorläufer: vom “Adels-Lexicon” des Pastors Johann Friedrich Gauhe (1719) bis zum “Altpreußischen Adelslexikon” aus dem Nachlaß des Oberstleutnants Johannes Gallandi, dessen Erscheinen 1935 schon beim Artikel Bieberstein abgebrochen wurde.
Die Einführung schließt mit einem Literaturverzeichnis, das in vier Abschnitten (Bibliographien; Adelslexika; Standeserhebungen und Gnadenakte; Genealogische Literatur) die bibliographischen Angaben der maßgeblichen Quellen- und Nachschlagswerke enthält.