Grundwissen für Wohnungseigentümer

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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält in seiner neuen Fassung (seit 01.07.2007) für die Wahl und die Tätigkeit von Verwaltungsbeiräten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WETG) nur wenig konkrete Vorgaben. Den in den letzten Jahren immer stärker gewordenen Forderungen von Wohnungseigentümern wie Hausverwaltern nach Überarbeitung bzw. Neufassung des WEG sind die gesetzgeberischen Organe mit der Novellierung von 2007 nur teilweise, viele meinen, n ur geringfügig entgegengekommen.