Industrie- und Handelskammern der Bundesrepublik Deutschland

Aufgaben und Gesetz

Die 79 deutschen Industrie- und Handelskammern haben ein enorm breitgefächertes Aufgabenspektrum. Als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften nehmen sie das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft ihres jeweiligen Bezirks wahr und betreuen die dazugehörigen Unternehmen.
In der DIHK-Publikation „Industrie und Handelskammern der Bundesrepublik Deutschland“ werden die zentralen Aufgaben sowie die Geschichte der IHKs schwerpunktmäßig auf wenigen Seiten knapp und gut verständlich zusammengefasst. Daneben gibt es Informationen über gesetzlichen Mitgliedschaft, innere Organisation und Finanzierung der Industrie- und Handelskammern. Das „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ rundet die Publikation ab.
Das Standardwerk über die Organisation der IHKs (deutsch-englische Fassung) wurde komplett überarbeitet. Vor allem der Aufgaben-Teil wurde aktualisiert und modernisiert. Das IHK-Gesetz („Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“) ist in seiner aktuellen Fassung abgedruckt.