Recht und Gewalt

Kleine Edition 4

von

Die Ausübung von Gewalt gehört zum Begriff des Rechts. Die Gewalt ist aber nicht das „letzteMittel, sondern das Schicksal des Rechts“, das Schicksal, die Gewalt unendlich wiederholen zu müssen, dem das Recht seine Einsetzung verdankt. Christoph Menke entwickelt diese These anhand von Einsichten der Literatur ins Recht (Aischylos, Kleist, Heiner Müller), die denen der Philosophie voraus ist. Sein Essay zielt auf den Nachweis, dass die Gewalt des Rechts in der politischen Prozedur steckt, die das rechtliche Urteilen legitimiert; er legt die untergründig wirksame Logik frei, die die Ebene der Berechtigung rechtlicher Urteile mit der körperlich-seelischen Ebene ihrer gewaltsamen Durchsetzung innerlich verbindet.