Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg

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Mit dem Ziel, den „Volkskörper zu reinigen und krankhafte Erbanlagen auszumerzen“, erliessen die Nationalsozialisten am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, auf dessen Grundlage rund 400.000 Menschen im Dritten Reich gegen ihren Willen unfruchtbar gemacht wurden.
Die Autorin beschreibt die Umsetzung dieses ersten rassenhygienischen Gesetzes des NS-Staates in der Provinz Brandenburg. Sie beleuchtet die Rolle der an der Zwangssterilisation beteiligten Ärzte und Juristen und verweist auf die Besonderheiten bei der Durchführung des Gesetzes in einer ländlich geprägten Gesellschaft.
Im Mittelpunkt stehen jedoch vor allem die Opfer, deren individuelle Schicksale in zahlreichen Fallbeispielen sichtbar werden.

Nationalsozialistische Gesetzgebung als Grundlage der „Euthanasie“-Verbrechen.