Stadtluft macht frei

Eine Erzählung über ein leibeigenes Bauernpaar im 17. Jahrhundert

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Im Vergleich zur Gegenwart ging es den Bauern jedoch früher denkbar schlecht, denn sie waren zumeist Leibeigene und Grundhörige zugleich und hatten das Bauernland nur von ihrem adeligen oder kirchlichen Grundherrn geliehen bekommen.
Wie gut oder schlecht es ihnen ging, hing vor allem auch mit der Abhängigkeit von ihrem Grundherrn ab, von dessen Toleranz sowie von den ihnen zugeordneten Feldern, Wiesen und der Anzahl des Nutzviehs.
Sie hatten ein Zehntel („Zehent“) ihrer Erträge und weitere Abgaben den adeligen oder kirchlichen Grundherren zu leisten und waren diesen gegenüber zu „Hand- und Spanndiensten“ verpflichtet.
Darüber hinaus durften sie nur mit Genehmigung der Leibherren heiraten und unterlagen deren Gerichtsbarkeit.