Vom Kontingentsheer zum Reichsheer

Militärkonventionen als Motor der Wehrverfassung

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Beim Zusammenschluss von Staaten ist die Zentralisierung des Militärs der „Knackpunkt“ – dies Symbol von Macht und Souveränität wird erst unter zwingendem Druck „geopfert“. Besonders deutlich wird dies bei der der deutschen Einigung. Durch die „Mega-Trends“ des 19. Jahrhunderts erzwungen, entstand das Deutsche Reich mit seinem scheinbar weitgehend einheitlichen Heer.
Wichtiges Instrument hierfür waren „Militärkonventionen“, mit denen Preußen die Armeen der anderen Staaten „individuell“ unter seine Herrschaft brachte. Doch mussten auch die preußischen „Väter“ dieses Prozesses Zugeständnisse machen: so entstand als „Wehrverfassung“ ein Monstrum mit 27 verschiedenen Rechtsgrundlagen, was noch im Weltkrieg fatal wirkte. Für die demokratischen Nachfolgestaaten – Weimarer Republik, Bundesrepublik – blieb damit die historische Aufgabe, die „Verreichlichung“ des Militärs zu vollenden.

Der Autor betont als Staatsrechtler zum ersten Mal diesen Aspekt der deutschen Einigung. Dabei wird immer wieder deren paradigmatischer Charakter sichtbar auch für künftige Zusammenschlüsse in Europa und darüber hinaus.