Werkstattbericht

Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben 0329275A

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Die Motivation zur vorliegende Forschungsarbeit war die beabsichtigte Notifizierung einer Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) als Umweltbeihilfe. Gemäß der Lo-gik des europäischen Umweltbeihilferechts war dabei insbesondere darzulegen, dass mit der Förderung durch das MAP nicht lediglich die Anforderungen des europäi-schen Umweltrechts erreicht werden soll, sondern eine über den Stand der Technik hinausgehende Umweltleistung. Im Kern wurde diese Aufgabenstellung gelöst, in-dem einerseits Mindestanforderungen entwickelt und formuliert wurden und anderer-seits eine weitreichende Differenzierung der Förderung empfohlen wurde. Die ur-sprüngliche Terminplanung des Notifizierungsverfahrens wurde jedoch während des Forschungsvorhabens geändert. Dies ergab sich zum einen aus Veränderungen auf Seitens der national zuständigen Stellen und zum anderen aus der aktuellen Markt-entwicklung, welche einer zu rigide Marktdifferenzierung entgegenstand. Zusätzlich wurde verstärkt das Bemühen die Novellierung des Marktanreizprogramms an die Entwicklungen eines Regenerativen Wärme Gesetzes (Wärme-EEG) zu koppeln, deutlich. Erst Mitte des Jahres 2007 zerschlug sich dieses Bemühen, da sich weder innerhalb der Solarthermie Branche noch zwischen den politische Verantwortlichen eine Einigung zum Wärme EEG abzeichnete. Daher trat Ende 2007 eine Novellie-rung des MAP in Kraft. Im Kern wurde dabei eine Differenzierung der Förderung vollzogen. Allerdings wurde die Mindestanforderung in Form eines jährlichen Kollek-torertrag in Höhe 525 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beibehal-ten, auch wenn dieser Mindestertrag und insbesondere dieser solare Deckungsgrad bereits seit längerem als überaltet und nicht mehr als Stand der Technik beschrieben worden ist. Gleichzeitig wurde die Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004) nicht mehr als Mindestanforderung beibehalten wie sie noch in den Vorgängerrichtlinien zu finden war. Damit sind umweltrelevante Anforderungen nicht mehr Gegenstand der Förderung. Damit hat sich wiederum der im vorliegenden Forschungsvorhaben genutzte Ansatz auch bei der solarthermischen Technologie in-folge ihrer zunehmenden Marktverbreitung von der Notwendigkeit einer ökologischen Betrachtung, Bewertung und der Ableitung von entsprechenden Anforderungen aus-zugehen, nicht durchgesetzt. Gleichwohl hat sich im Marktanreizprogramm 2008 eine Differenzierung der Förderung in Basis-, Bonus- und Innovationsförderung durchge-setzt. Als besonders förderwürdig werden dabei diejenigen solarthermischen Teil-märkte adressiert, die bisher eher wenig am Markt etabliert waren. Dazu zählen gro-ße kundenspezifisch gefertigte Anlagen, die Herstellung von Prozesswärme, die so-lare Kälteerzeugung, kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Anlagen in Kombination mit Biomassenverbrennung sowie Anlagen mit besonders ef-fizienten Umwälzpumpen oder mit einem Mindest Pufferspeichervolumen. Demge-genüber ist die Förderung von „Standardkollektoranlagen“ zur Warmwasserbereitung bis 40 m2 die im Jahr 2005 noch 97% aller geförderten Anlagen ausmachten, auf 60 Euro/m2 abgesenkt worden.