Wiener Kolloquien zur Antiken Rechtsgeschichte

Beiträge zum Dritten Wiener Kolloquium zur Antiken Rechtsgeschichte

Unter dem Namen „Gnomon des Idios Logos“ ist auf einer Berliner Papyrusrolle aus dem 2. Jh. n.Chr. sowie einem Papyrusfragment in Oxford aus dem 1. Jh. n.Chr. eine Sammlung von Fallentscheidungen überliefert. Sie sollte als Richtschnur für die administrative Praxis der Prokuratur des Idios Logos – einem hohen Amt in der Provinzverwaltung des römischen Ägypten – dienen.
Der Gnomon des Idios Logos geht auf die Regierungszeit des Augustus (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) zurück, wobei die überlieferte Fassung auch Ergänzungen aus der Zeit danach enthält, die bis in das Jahr 161 n. Chr. reichen.
Die im Gnomon des Idios Logos gesammelten Präjudizien betreffen zu einem großen Teil solche des Erb- und Personenstandsrechts. Beide Komplexe hängen insofern eng miteinander zusammen, als die Nichterfüllung bestimmter personenstandsrechtlicher Voraussetzungen die Erbfähigkeit einschränkte oder gar ganz ausschloss. Das Dokument illustriert ferner die Überwachung der Statusgrenzen zwischen den einzelnen Gesellschaftsgruppen und den damit einhergehenden Maßnahmen gegen Status-Usurpation sowie die vermögens- bzw. erbrechtliche Diskriminierung bestimmter Personengruppen infolge der augusteischen Ehe- und Familiengesetzgebung.
Der Gnomon des Idios Logos ist daher sicherlich ein so außergewöhnliches Dokument der römischen Rechts- und Verwaltungspraxis, dass es gerechtfertigt erschien, ihn in den Mittelpunkt des 3. Wiener Rechtshistorischen Kolloquiums zu stellen, welches von 19. bis 20. Juni 2014 an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften veranstaltet worden ist. Insbesondere auch deshalb, weil die in ihm verhandelten Rechtsmaterien zu einem großen Teil nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb Ägyptens von Relevanz waren.