Wiener Vorlesungen

von

Der renommierte Jurist und UN-Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zeichnet den (ideen-)geschichtlichen Aufstieg des Begriffs der Menschenwürde nach: Erst in Reaktion auf den Holocaust beziehen sich Verfassungen und internationale Menschenrechtsdokumente auf die Menschenwürde als ihre höchste philosophische und moralische Begründung. Aber nicht jede Verletzung von Menschenrechten stellt auch einen Angriff auf die Menschenwürde dar, sondern nur Praktiken, die auf die Entmenschlichung, Ausbeutung und Erniedrigung des Menschen als autonomes Subjekt mit freiem Willen abzielen. Diesen Praktiken ist die Ohnmacht und Wehrlosigkeit der Opfer gemeinsam, während die Menschenrechte auf deren »Empowerment« gerichtet sind.