Zulassung nach dem neuen EU-Hygienerecht

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Fragen und Antworten: „ Zulassung nach dem neuen EU-Hygienerecht“
Mit dem neuen EU-Hygienerecht wurde auch die Zulassung von Betrieben neue geregelt.
Jetzt gilt auch die Zulassungspflicht für kleine Betriebe. Hieraus ergeben sich viele Unsicherheiten sowohl für die Lebensmittelunternehmer als auch für die Lebensmittelüberwachung. Für beide Seiten stellen sich neue Herausforderungen:

* Wer ist nun eigentlich zulassungspflichtig?* Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus?* Welche hygienischen Anforderungen müssen erfüllt werden? Noch mehr Fragen? Die Broschüre aus der Reihe „Fragen & Antworten“ gibt leicht verständliche Antworten auf die dringensten Fragen zum Thema Zulassung.